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11:00 | “Street View”: KUKKSI-Interview mit Google

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INTERVIEW. Die letzten Monate ist eine Debatte zum Thema Datenschutz und “Google Street View” entfacht. Die Bürger können Widerspruch einlegen, dass ihr Haus oder Grundstück nicht beim google-Dienst gezeigt wird. Laut einem “Spiegel”-Bericht gab es bereits 100.000 Widersprüche.  “Google Street View” soll im November mit abfotografierten Straßenzügen aus 20 deutschen Städten starten.

Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal sind die Startstädte. Die Datenschützer forderten gesetzliche Regelungen. Der Google-Dienst ist kostenlos, mit Werbeeinblendungen verdient der Internetriese damit sein Geld. “Google Earth” war gestern, “Street View” Heute. Lena Wagner, Pressesprecherin Google Deutschland, hat uns Fragen zu “Google Street View” beantwortet.

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  • KUKKSI-INTERVIEW MIT LENA WAGNER, PRESSESPRECHERIN GOOGLE DEUTSCHLAND

„Google Street View“ ist seit Monaten im Gespräch und sorgt für jede Menge Diskussionsstoff. Datenschützer, Politiker und auch viele Bürger kritisieren das Vorhaben. Ab wann ist der Dienst in Deutschland verfügbar?

Wir haben im August angekündigt, Street View Ende des Jahres in den 20 größten deutschen Städten einzuführen. Wir arbeiten daran, danach weitere Standorte in Street View zur Verfügung zu stellen, doch haben wir derzeit diesbezüglich keine Ankündigung zu machen.

Durch den Dienst ist eine Diskussion über den Datenschutz entfacht. Für Sie verständlich? Können Sie verstehen, dass „Google Street View“ in dem Zusammenhang stark kritisiert wird?

Der Datenschutz spielt bei uns eine große Rolle. Deswegen hat Google ausführliche Gespräche mit den deutschen Datenschutzbehörden geführt. Ergebnis dieser Gespräche ist eine Einigung über einen Katalog von Maßnahmen zum Schutz der Privatssphäre. Soweit diese Maßnahmen nicht bereits ohnehin für Street View vorgesehen waren, werden sie derzeit umgesetzt.

Jeder Bürger hat die Möglichkeit, Widerspruch bis Mitte Oktober einzulegen, dass sein Haus bei „google Street View“ nicht gezeigt wird. Nehmen wir an, ein Rentner im Alter von 65 Jahren ohne ausreichende Internetkenntnise hat die Frist verpasst und möchte trotzdem noch Widerspruch einlegen. Ist das möglich?

Die Frist für Vorab-Widersprüche aus den 20 größten Städten, für die wir Street View noch dieses Jahr launchen, haben wir auf den 15. Oktober verlängert. Bürger aus diesen Städten können ihre Anträge nun bis Mitte Oktober  2010 einreichen. Alle Bewohner aus anderen Städten und Gemeinden können über diese Frist hinaus weiterhin Anträge auf Unkenntlichmachung per Post schicken oder unter google.de/streetview das Online-Tool zur Unkenntlichmachung verwenden.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, sein Haus unkenntlich machen zu lassen. Es besteht aber natürlich auch nach Start des Dienstes die Möglichkeit, das Haus/die Wohnung durch eine in Street View integrierte Funktion - unbefristet und jederzeit - unkenntlich machen zu lassen. So können sich Nutzer erstmal ein eigenes Bild davon machen, wie ihr Haus/ihre Wohnung in Street View aussieht und dann immer noch mit einem einfachen Klick einen Antrag auf Unkenntlichmachung stellen.

Erst kam „google earth“ und nun „google street view“. Ist jetzt „Google Earth“ Geschichte? Viele werden nun den neueren Dienst nutzen …

Bei Google Earth und Street View handelt es sich um zwei, auch in ihrer Nutzung völlig unterschiedliche Dienste. In Google Earth finden Sie Satellitenbilder, Karten, Geländeinformationen und 3D-Gebäude von der gesamten Welt sowie Ansichten von fernen Galaxien und Unterwassercanyons. Sie können komplexe geografische Gegebenheiten erkunden, interessante Orte speichern und diese mit anderen Nutzern austauschen. Street View ist vielmehr die Darstellung von Straßenbildern, die der Orientierung dienen sollen. Street View wird aus einzelnen Fotos zusammengesetzt. Die Fotoaufnahmen erfolgen tagsüber bei ausreichenden Lichtverhältnissen.

Erklären Sie uns, was das Besondere an „Google Street View“ ist. Wozu brauchen wir den Dienst? Welche Features sind vorhanden?

Mit Street View können Sie Gebiete auf der ganzen Welt erkunden, die sie schon immer besuchen wollten. Betrachten Sie berühmte Sehenswürdigkeiten wie den Big Ben, das Opernhaus von Sydney, den Times Square, den Eiffelturm, das Kolosseum und vieles mehr. Zudem können Sie Parkmöglichkeiten prüfen. Sind Parkplätze in der Nähe vorhanden? Informieren Sie sich im Voraus über die Zugangsmöglichkeiten von Gebäuden, z. B. vorhandene Rollstuhlrampen. Und auch im Urlaub können Sie von Street View profitieren, indem Sie sich im Voraus über die Lage Ihrer Urlaubsunterkunft informieren: Wie gut ist die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel? Liegt eine  Bar in der Nachbarschaft? Befindet sich der Strand wirklich nur wenige Meter entfernt?

Weitere Informationen zu den Verwendungsmöglichkeiten von Street View finden Sie auch hier http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/using-street-view.html

In einigen Ländern, wie zum Beispiel in Russland, ist der Dienst noch nicht verfügbar. Plant google, dass Vorhaben auch in solchen Ländern zu starten oder ist das vom Gesetz her nicht möglich?

Street View gibt es derzeit in über 25 Ländern weltweit. Wir arbeiten kontinuierlich daran, weitere Länder in Street View zur Verfügung zu stellen, haben aber derzeit nichts zu verkünden.

Wie viele Menschen haben in Deutschland bisher Widerspruch eingelegt?

Es ist uns nicht möglich, die genaue Anzahl der eingegangenen Anträge auf Unkenntlichmachung von Wohnungen oder Häuser zu ermitteln, da sie nicht eindeutig ist. Einige Anträge wurden beispielsweise doppelt eingereicht, einige beziehen sich auf andere Produkte oder sind Spam. Wir bitten alle Nutzer, die ihr Haus oder ihre Wohnung nicht in Street View veröffentlicht haben wollen, das Online-Tool zu nutzen. Sobald die endgültige Anzahl der Anträge feststeht, werden wir diese veröffentlichen.

  • WIR BEDANKEN UNS FÜR DAS INTERVIEW!

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