KAMPAGNE. “Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus”, heißt es im Grundgesetz. Die konkrete Ausgestaltung der Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland ist allerdings eine repräsentative. Das heißt, politische Entscheidungen werden in der Regel nicht von den Bürgern direkt, sondern von gewählten Vertreten in den Parlamenten getroffen. Das Gegenmodell dazu ist die direkte Demokratie, in der das Volk jedes Gesetz per Mehrheitsentscheidung selber beschließt. Jede Demokratie der Welt ist eine repräsentative, denn eine rein direkte ist organisatorisch nicht verwirklichbar. Die Bürger einiger Länder haben aber die Möglichkeit zur direkten Teilhabe. Besonders ausgeprägt ist die Volksgesetzgebung zum Beispiel in der Schweiz.
In Deutschland gibt es die Möglichkeit dazu lediglich in den Landesverfassungen. Bundesweit existiert nur das Instrument einer Volksbefragung, das ausschließlich bei einer Neugliederung des Bundesgebiets eingesetzt werden kann und muss. Würde etwa die Freie Hansestadt Bremen in das Land Niedersachsen eingegliedert werden, würden die Bürger dieser zwei Bundesländer darüber abstimmen. (Eine ausführlichere Erklärung der Volksgesetzgebung in Deutschland finden Sie in unserem Politixikon.)
In einer Umfrage für den ARD-Deutschlandtrend sprachen sich letzte Woche 72 Prozent der Deutschen für die Einführung eines bundesweiten Volksentscheides aus. Die Zustimmung dazu liegt seit Jahren konstant hoch. Und trotz prinzipieller Befürwortung von SPD, Grünen, der Linken und auch FDP konnte sich der Bundestag bislang noch nicht für eine Gesetzesänderung erwärmen. [WEITERLESEN]