Karlsruhe. Ein Urteil zur Sterbehilfe wurde vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) gefällt. Sterbehilfe ist in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr strafbar - Vorausgesetzt, es ist der ausdrückliche Wunsch des Patienten. Ein Abbruch der lebensverlängernden Behandlung ist zum Beispiel bei irreversiblen Koma erlaubt - Organisatoren und Politiker begrüßten das Urteil. Allerdings gibt`s auch Kritik: Ärzte befürchten laut dem Nachrichtenmagazin “Focus”, dass Angehörige nun eigenmächtig vorgehen könnten.