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27.12.2009 von KUKKSI NACHRICHTEN Berlin I Oliver Stangl.
Washington. Es hätte bald eine Katastrophe gegeben, die glücklicherweise verhindert wurde: Hatte Al-Qaida diesen Terroranschlag zu Weihnachten geplant? Wie konnte der Attentäter durch die Sicherheitskontrollen gelangen? Eine Sicherheitsdebatte ist entfacht und die Kontrollen wurden an den Flughäfen verschärft.
Die Hinweise verdichten sich, dass der Attentäter Kontakte zum Terrornetzwerk Al-Qaida hat. Der 23-Jährige Attentäter Umar Faruk Abdulmutallab ist wahrscheinlich von Al-Qaida ausgebildet worden, dass berichtet der US-Fernsehsender “ABC”. Der versuchte Terroranschlag auf den Flug 253 von Amsterdam nach Detroit hat eine Sicherheitsdebatte entfacht. Nach Medienberichten hatte der Mann den Sprengstoff an seinem Bein befestigt. Im Flugzeug versuchte er mit einer Flüssigkeit den Sprengstoff zu zünden. Nach Angaben von Passagieren berichteten diese, dass der Attentäter vor seinem geplanten Anschlag 20 Minuten auf der Toilette verbracht hat.
Auf deutschen Flughäfen wurden verstärkt die Sicherheitsvorkehrungen verschärft. Bei Flügen in die USA sollten die Passagiere mehr Zeit einplanen. Für das Handgepäck gibt`s derzeit keine verschärften Kontrollen. Der Attentäter wurde von den US-Behörden angezeigt und muss mit mindestens 20 Jahren Haft rechnen.
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27.12.2009 von KUKKSI NACHRICHTEN Düsseldorf I Astrid Albrecht-Sierleja.
Köln / Düsseldorf. Die Weihnachsfeiertage gehören jetzt der Vergangenheit an und bereits das nächste Fest steht vor der Tür: Silvester. Traditionsgemäß wird das neue Jahr mit einem Feuerwerk begrüßt und wer will schließlich Sektkorken knallen lassen, ohne Raketen und Böller zu zünden?
Doch schon jetzt, wie alle Jahre wieder, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen vor einer unsachgemäßen Handhabung. Der Verkauf von Knallkörpern ist erst ab Dienstag bis einschließlich Donnerstag hierzulande erlaubt. Doch immer sollte der Grundsatz im Vordergrund stehen, lediglich zugelassene Pyrotechnik zu benutzen.
Jahr für Jahr ereignen sich besorgniserregende Unfälle, wenn Feuerwerk und Böller nicht sachgemäß eingesetzt werden. Ein Blick auf die Verpackung gibt Auskunft, ob die Bundesanstalt für Materialforschung und- prüfung (BAM) das Feuerwerk auch wirklich zugelassen hat. Der Laie kann geprüftes Feuerwerk an der Kennzeichnung BAM P 1 oder auch PII erkennen. Wer sich zudem an die Hinweise der Hersteller bem Gebrauch der Feuerwerkskörper hält kann bei einem sachgemäßen Einsatz ungetrübte Feuerwerksfreuden genießen. Egienes Herumbasteln an den Feuerwerkskörpern ist ein absolutes Tabu und wurde ein Böller einmal angezündet und “krepiert”, sollte kein zweiter Versuch mehr stattfinden. Schließlich will niemand den Jahresbeginn mit einem Arztbesuch oder gar einem Krankenhausaufenthalt starten.
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