Karlsruhe. Nach dem europäischen Gerichtsurteil zur Sicherungsverwahrung bleibt ein gefährlicher Straftäter aus Bayern erstmal in Haft. Das hat das Bundesverfassungsericht in Karlsruhe entschieden. Die Gefahr für die Allgemeinheit wäre zu groß, heißt es in einem Beschluss. Die Richter lehnten es in einer Eilentscheidung ab, den verurteilten Straftäter im Jahr 1995 im Hauptverfahren freizulassen, bevor es keine Klärung gibt. Der Mann ist seit 18 Jahren in Sicherheitsverwahrung. Der Straßburger Gerichtshof hatte entschieden, dass die Bundesregierung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen hat und muss jetzt an den Mann 50.000 Schadenersatz zahlen, da er seit 18 Jahren in Sicherungsverwahrung sei.