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16.5.2009 von KUKKSI Newsredaktion.
BERICHT Kukksi- Reporterin Astrid Albrecht- Sierleja
Nun ist es amtlich- die gestärkten Verbraucherrechte wurden am Freitag vom Bundesrat auf den Weg gebracht. Unerwünschter Telefonwerbung soll ein Riegel vorgeschoben werden und auch in anderen Bereichen kann der bundesdeutsche Verbraucher künftig mit Verbesserungen und einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage rechnen.
Zu den oft beklagten Ärgernissen gehören Verspätungen bei der Bahn. Bahnreisende sollen nun von Entschädigungen profitieren, wenn es zu größeren Zugverspätungen kommt. Ein gesetzliches Recht räumt ein, dass bei Verspätungen ab einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises erlassen werden muss. Ab zwei Stunden sollen gar 50 Prozent winken. Jedoch ist eine Auszahlung erst ab einem Betrag von vier Euro möglich. Wird durch eine länger währende Verspätung ab wenigstens 60 Minuten eine Hotelunterkunft nötig, muss dies auch erstattet werden.
Lästige Telefonwerbung, wie sie wohl alle kennen, soll in Zukunft eingedämmt werden. Wer dennoch davon Gebrauch macht, muss mit empfinglichen Geldbußen rechnen. Hinzu kommt, dass Callcenter nicht mehr ihre Telefonnummer unterdrücken dürfen.
Zum Katalog des verbesserten Verbraucherschutzes gehört auch eine verschärfte Regelung beim Handel mit so genanntem Gammelfleisch. So fordern die Länder eine härtere Regelung, doch bevor das vom Bundestag beschlossene Gesetz geändert wird, muss der Vermittlungsausschuss weiter entscheiden.
Wichtig dürfte es auch künftig für Verbruacher sein, wenn es um die gefürchtete Kontopfändung geht. In Zukunft soll es Schuldnern erlaubt sein, trotz einer Pfändung weiterhin am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen zu dürfen. So soll jeder Bankkunde von seinem Geldinstitut verlangen können, dass das eigene Girokonto als so genanntes Pfändungsschutzkonto weiter geführt werden darf.
Geschrieben in Deutschland | Keine Kommentare »