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16.3.2009 von KUKKSI Newsredaktion.
BERICHT Kukksi Reporterin Astrid Albrecht- Sierleja
Neben den erhöhten Kosten in Millionenhöhe für die Bürger Nordrhein- Westfalens sehen SPD und Grüne durch die Kommunalrechtsnovelle kleinere Parteien wie auch Wählergemeinschaften benachteiligt. Nun verlangen SPD und Grüne, erneut den Kommunalwahltermin gerichtlich prüfen zu lassen.
Vorangegangen war, dass der nordrheinwestfälische Innenminister Ingo Wolf (FDP) gegen den Widerstand der Oppositionsparteien die Kommunalwahl auf den 30. August gelegt hatte. Aber nicht nur die Opposition sieht hierin Bedenken; Verfassungsrechtler Professor Martin Morlok hegt ebenfalls Bedenken gegen dieses Procedere. Er nannte es anstößig, dass Entscheidungen dieser Art nicht gesetzlich geregelt werden, sondern durch einen Ministererlass entschieden werden. Das Münsteraner Verfassungsgericht wird sich erneut mit der Wahlklage auseinander zu setzen haben, wobei mit einer schnellen Entscheidung gerechnet wird. Die Opposition im Düsseldorfer Landtag fordert nach wie vor das Zusammenlegen der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27. September.
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