BERICHT Kukksi Reporterin Astrid Albrecht- Sierleja
Halten und nicht entlassen! Dies soll für Betriebe in dieser konjunkturell schwierigen Zeit das Motto sein.
So wurde bereits zum Jahresbeginn die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld von bis dahin einem Jahr auf 18 Monate verlängert. Zudem können Betriebe davon profitieren, eine finanzielle Unterstützung für die Weiterqualifikation ihrer Beschftigten zu erhalten wie auch von einer Entlastung von Sozialversicherungsabgaben.
Konkret bedeutet dies, dass Arbeitgeber im laufenden wie auch kommenden Jahr zur Häfte die Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen. Verantwortlich dafür zeichnet die Bundesagentur für Arbeit. Auf Antrag soll es sogar möglich werden, für die Zeit einer Qualifizierung während der Kurzarbeit die kompletten Beiträge einzufordern.
Die Vorteile dieser Neuregelungen liegen klar auf der Hand: das Kurzarbeitergeld soll es Unternehmen erleichtern, in den aktuell wirtschaftlich schweren Zeiten, ihre Mitarbeiter weiterhin zu halten. Angenehmer Nebeneffekt: jeder Betrieb kann davon profitieren und dies in Unabhängigkeit von Größe und Branche des Betriebes.